Durchgesickerte Dokumente des österreichischen Parlaments enthalten Details zum Fall Werner Böhm

Parlament stimmt zu, dass Böhm der größte Betrüger in der Geschichte Österreichs ist

Finleaks wurde ein neues Dokument zugespielt, das vom Chef des österreichischen Parlaments stammt und in dem die Verbrechen eines österreichischen Bürgers beschrieben werden, der Berichten zufolge in einen der größten Betrügereien in der Geschichte Österreichs verwickelt war.

Es handelt sich um ein Schreiben von Herrn Nationalratspräsident Mag. Wolfgang Sobotka an Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. Es ist auf den 8. Mai datiert und dient als Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Parlament zum “Fall WernerBöhm“.

Das Schreiben beginnt mit den Worten:

“Es muss vorausgeschickt werden, dass es sich bei diesem Ermittlungsverfahren um eines der umfangreichsten und komplexesten Wirtschaftsstrafverfahren handelt, die es bisher gab.”

Wer ist Werner Böhm?

Der österreichische Staatsbürger Werner Böhm, geboren im Juni 1964, ist der Kopf hinter Fin-Telegramm. Boehm, der mit vollem Namen Werner Böehm oder Werner Franz Boehm heißt, gründete 1999 in Zusammenarbeit mit IBM Europe die Yline Internet Business Services AG, einen Internet Service Provider (ISP).

Nur zwei Jahre später, im Jahr 2001, ging das Unternehmen in Konkurs. Der Konkursverwalter reichte im September 2002 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung ein, in der er feststellte, dass die Umsätze falsch produziert wurden und nicht mit dem Cashflow korrelierten.

Im April 2014 begann der Prozess gegen 12 ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Untreue, Betrug, Bilanzfälschung, grob fahrlässige Schädigung von Gläubigerinteressen, Bilanzfälschung und Insiderhandel vor. Werner Böhm kam letztlich nur mit einer Geldstrafe von 7.000 € davon, die er nicht angefochten hat.

Er wurde im Dezember 2015 zum CEO der Bit Rush Corporation in Toronto, Kanada, ernannt. Etwas mehr als ein Jahr später wurde Werner Boehm vom Vorstand in Ungnade entlassen, nachdem entdeckt wurde, dass er Bargeld aus dem Unternehmen gestohlen hatte. Das Unternehmen sah sich sogar gezwungen, eine offizielle Erklärung zu dieser Situation zu veröffentlichen.

Ein kanadisches Gericht kam 2017 zu dem Schluss, dass Boehm laut German Business Insider unrechtmäßig 561.373 Dollar von der Firma auf Konten in seinem Besitz verschoben hatte. Boehm verschob das Geld über Monate hinweg auf ein kleineres Unternehmen, das er kontrollierte, angeblich um die unrechtmäßigen Aktivitäten zu verschleiern.

Damals war seine Partnerin Elfriede Sixt für die Buchhaltung zuständig. Nach der Entdeckung wurden hartnäckige Versuche von Bit Rush Corp., die Gelder zurückzugeben, nicht beachtet.

Der Rechtsfall

Der vorsitzende Richter des Falles war hart zu Böhm und schrieb in seiner Entscheidung im November 2017, dass Böhms Verhalten, wie oben beschrieben, repressiv und unangemessen nachteilig war und die Interessen der Bit Rush-Aktionäre in unfairer Weise ignorierte.

Der Richter fügte hinzu, dass Böhm verstanden habe, dass es sich bei der Angelegenheit mit Bit Rush um eine echte geschäftliche Auseinandersetzung handele, die ausschließlich auf seine Unfähigkeit zurückzuführen sei, frühere Zusagen einzuhalten.

“Böhms Vorgehen, insgesamt mehr als 500.000 CAD von Bit Rush an von ihm kontrollierte Unternehmen zu überweisen und sich anschließend zu weigern, über die Überweisungen Rechenschaft abzulegen oder das Geld auf Verlangen zurückzugeben, stellt eine weitere Veruntreuung von Bit Rushs Eigentum dar”, schrieb der Richter in seinem Urteil.

“Das Geld wurde eindeutig von Böhm veruntreut. (ein Aktionär) erfuhr, dass keine Aktien jemals auf seinen Namen hinterlegt wurden. Auch hier wurde die Vereinbarung nie schriftlich festgehalten.” “Böhm hat den Vorstand nicht beraten. Das Verhalten von Böhm verstieß eindeutig gegen die berechtigten Erwartungen von Bit Rush und seinen Aktionären. Böhm hat es nicht nur versäumt, sicherzustellen, dass Bit Rush von Anfang an berechtigt war, die Technologie zu nutzen, sondern er hat auch nie Schritte unternommen, um dies sicherzustellen, noch hat er den Vorstand jemals darüber informiert. ”

Werner Boehm, Elfriede Sixt und Alfred Dobias von MezzaCap Investments UK Ltd. wurden schließlich vor einem kanadischen Gericht für schuldig befunden. Nach einer Entscheidung des Ontario Superior Court of Justice im Jahr 2018 wurden mehr als 112 Millionen ihrer Bit Rush Corp.-Aktien eingezogen.

Alle wurden nach 14 Jahren Rechtsstreit freigesprochen, mit Ausnahme von Böhm, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die durch Diversion abgegolten werden kann. Das bedeutet, dass er anstelle einer Geldstrafe zum Beispiel viele Stunden gemeinnützige Arbeit leisten kann.

Das Schreiben

  In dem Schreiben von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka heißt es, der Fall Böhm umfasse 575 laufende Nummern, 46 Bände und fünf Umzugskartons.

Präsident Sobotka beantwortete mehrere Fragen, die in der Untersuchung gestellt wurden. Die wichtigsten Fragen und Antworten lauten wie folgt:

Welche und wie viele Rechtsmittel wurden von Herrn Böhm zwischen 2001 und 2015 bei der Staatsanwaltschaft eingelegt?  Wie wurde mit den jeweiligen Rechtsmitteln umgegangen?

Wie lange hat die Prüfung und Entscheidung über die einzelnen Rechtsbehelfe gedauert?

Antwort: Mag. Böhm stellte am 13. Juli 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen, den die Staatsanwaltschaft Wien missbilligte. Der Antrag auf Befangenheit wurde vom Landesgericht für Strafsachen. Wien mit Beschluss vom 9. September 2005 abgewiesen.

Mag. Böhm stellte daraufhin am 31. Jänner 2006 einen weiteren Ablehnungsantrag gegen denselben Sachverständigen. Nach einer negativen Stellungnahme wies die Staatsanwaltschaft Wien mit Bescheid vom 8. März 2006 das Landesgericht für Strafsachen Wien ab und hob diesen Antrag mit Beschluss vom 29. Mai 2006 auf.

Weitere Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe wurden von Mag.Böhm nicht angeboten. Er hat auch niemanden, der gegen die Anklageschrift Einspruch erhoben hat.

Gab es zwischen 2001 und 2015 parteipolitische Interventionen von SPÖ- bzw. SPÖ-nahen Personen, um die von Mitgliedern eingebrachten Rechtsmittel zu ignorieren oder nicht zu ignorieren? Wenn ja, gibt es Aufzeichnungen über diese Interventionen?

Antwort: Es wurden keine Wahrnehmungen von parteipolitischen Eingriffen in den Prozess gemeldet. Auch in der Ermittlungsakte (bis zur Einreichung der Anklageschrift) und im Tagebuch wurden keine Hinweise auf derartige Vorkommnisse gefunden. Es sind auch keine Eingriffe in die Richtung bekannt, dass Einsprüche ignoriert wurden oder nicht bearbeitet werden sollten.

Gab es zwischen 2001 und 2015 andere Gründe, die die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, die eingereichten Befangenheitsberichte zu ignorieren oder nicht zu bearbeiten? Wenn ja, welche, und wer war für das Ignorieren oder Nichtbearbeiten der Voreingenommenheitsberichte verantwortlich?

Antwort: Bei der Staatsanwaltschaft gingen weder Beschwerden noch Meldungen über Befangenheit ein

unbearbeitet gelassen. Das Urteil dazu lautete, dass das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig sei. Böhms “Befangenheitsmeldungen” gegen den WKSTA-Sachbearbeiter konnten nicht angeklagt werden.

Gab es zwischen 2001 und 2015 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft parteipolitische Interventionen von SPÖ-nahen Personen oder SPÖ-Mitgliedern, um die Befangenheitsanzeigen zu ignorieren bzw. zu übergehen?

Antwort: Parteipolitische Interventionen – in welche Richtung auch immer – und etwaige über den Akten liegende Vermerke in den fraglichen Verfahren sind nicht bekannt.

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